FAQ Studium

Häufig gestellte Fragen von Studierenden am Institut für Europäische Kunstgeschichte

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  Sonstige Fragen

 

AKTUELL: Informationen + FAQs zum Wechsel der Prüfungsordnung (alte PO > PO 2020) finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/zegk/iek/studium/po-wechsel.html .

Bachelor

  1. Wie bekomme ich einen Studienplatz im Fach Europäische Kunstgeschichte?

    Der Bachelor-Studiengang ist zulassungsfrei und kann immer zum Wintersemester begonnen werden. Sie können sich als deutsche/r Staatsangehörige/r einfach für diesen Studiengang einschreiben („immatrikulieren“), und zwar im Zeitraum von Anfang August bis zum 30. September. Folgen Sie dazu den Hinweisen auf dieser Website: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/bewerbung/imma_frei.html. Als Ausländer/in müssen Sie sich beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg für das Studium bewerben, und zwar bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist!). Weitere Informationen für internationale Bewerber finden Sie hier: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/index.html.

  2. Wer hilft mir, mich im Fach zurecht zu finden?

    Die erste Anlaufstelle ist der Orientierungstag für Studienanfänger, der immer am Donnerstag vor Vorlesungsbeginn im Oktober stattfindet (genauere Informationen finden Sie rechtzeitig auf unserer Homepage). Hier stellen sich DozentInnen vor, Sie bekommen die Prüfungsordnung erläutert und Ratschläge für die Gestaltung des Studienplans. Außerdem lernen Sie KommilitonInnen kennen. Alle Studienanfänger des Bachelor-Studiengangs sollten zum Orientierungstag kommen!

    Weitere Beratung bieten die DozentInnen in ihren Sprechstunden – die Termine sind auf der jeweiligen Mitarbeiterseite verzeichnet. Spezielle Zuständigkeiten finden Sie unter http://www.iek.uni-hd.de/studium/studienberatung.html. Gerade zum Vorlesungsbeginn berät Sie jeder der AssistentInnen nach Terminabsprache aber auch gern zu allgemeinen Fragen der Studienplangestaltung usw.

    Weitergehende Hilfe zu allgemeinen Fragen und Problemen des Studiums bietet die Zentrale Studienberatung: http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/zsw/beratung_zsw.html.

  3. Wie informiere ich mich über die angebotenen Lehrveranstaltungen?

    Alle Lehrveranstaltungen sind online im LSF-Informationssystem der Universität Heidelberg verzeichnet. Starten Sie mit http://lsf.uni-heidelberg.de, achten Sie darauf, dass rechts oben das richtige Semester ausgewählt ist, und gehen Sie auf Veranstaltungen > Vorlesungsverzeichnis > Philosophische Fakultät > Kunstgeschichte / Europäische Kunstgeschichte.

    Zusätzlichen Informationen wie Themenpläne usw. finden Sie kurz vor Vorlesungsbeginn auf der Lernplattform „moodle“ unter http://elearning2.uni-heidelberg.de. Hier müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Uni-ID einloggen, dann finden Sie unsere Kurse unter Philosophische Fakultät > Kunstgeschichte / Europäische Kunstgeschichte. Für manche Kurse benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim Dozenten erfragen können.

  4. Wie bekomme ich einen Platz in den Lehrveranstaltungen?

    Für Vorlesungen und Propädeutika brauchen Sie sich nicht vorher anzumelden: Kommen Sie einfach zum ersten Termin und beachten Sie die dort gegebenen Hinweise zur Prüfungsanmeldung. Für Seminare, Übungen und Tutorien sollten Sie sich möglichst vorher einen Platz sichern. Dabei gehen die DozentInnen unterschiedlich vor, siehe die Hinweise zur jeweiligen Lehrveranstaltung im LSF-online-Vorlesungsverzeichnis (s. Frage 3).

  5. Gibt es Pflichtveranstaltungen, die ich am Anfang des Studiums besuchen muss?

    Alle Bachelor-Studierenden müssen im Wintersemester die beiden Propädeutika „Form und Stil“ und „Ikonographie“ absolvieren und die Hauptfächler (75% und 50%) im Sommersemester die Propädeutika „Gattungen und Techniken“ und „Architektur“ – die Studierenden im Begleitfach (25%) können zwischen den beiden zuletzt genannten wählen. Weiterhin müssen alle Bachelor-Studierenden im ersten oder zweiten Semester das Tutorium „Bildbeschreibung“ besuchen, die Studierenden im 1. Hauptfach (75%) darüber hinaus noch die beiden Tutorien „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten für Kunsthistoriker“ und „Digitale Ressourcen der Kunstgeschichte“.

  6. Wie oft darf ich in Lehrveranstaltungen fehlen?

    „Regelmäßige und aktive Teilnahme“ gehört laut Modulhandbuch bei allen Lehrveranstaltungen zu den Leistungen, die für ein erfolgreiches Bestehen notwendig sind. Am IEK bedeutet dies, dass bis zu vier Unterrichtsstunden (je 45 Min., in der Regel also zwei Termine) Fehlzeit toleriert werden. Dabei spielt der Grund keine Rolle, Atteste müssen für diese Fehlzeiten also nicht eingereicht werden. (Wichtig ist ein Attest jedoch, wenn darüber hinaus gehende Prüfungsleistungen wie etwa ein Referat nicht zum Termin erbracht werden können!)

  7. Wo kann ich die Prüfungsordnung usw. nachlesen?

    Auf der Informationsseite zum Bachelor-Studiengang finden Sie Links zu den Dateien für die Prüfungsordnung, das Modulhandbuch und Musterstudienpläne.

  8. Was ist die Orientierungsprüfung?

    Für die Orientierungsprüfung müssen Sie bis zum Ende des 2. Fachsemesters nachweisen, dass Sie zwei Propädeutika erfolgreich absolviert haben (im Begleitfach genügt ein Propädeutikum). Zusätzlich weisen Sie nach, dass Sie die Sprachanforderungen erfüllen (s.u.). Zur Bestätigung der Orientierungsprüfung kommen Sie mit den entsprechenden Nachweisen in die Sprechstunde von Herrn Hoff. Die Orientierungsprüfung heißt nach der neuen Prüfungsordnung von 2020 auf Ihrem Notenspiegel nun "Grundleistungen".

    Aus einem wichtigen Grund – etwa weil Sie noch eine Fremdsprache nachlernen müssen – kann die Frist für die Orientierungsprüfung um ein Semester verlängert werden. Kommen Sie dazu in die Sprechstunde von Herrn Hoff.

  9. Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

    Jede Prüfungsleistung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wenn Sie auch beim zweiten Versuch durchfallen, verlieren Sie automatisch den Prüfungsanspruch im Fach Europäische Kunstgeschichte und müssen sich ein anderes Fach suchen! Es gibt jedoch nach § 20,1 der Prüfungsordnung die Möglichkeit, zwei Mal im Studium einen gut begründeten Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur zweiten Wiederholung der Prüfungsleistung zu stellen. Dieser Antrag ist formlos an den Leiter des Gemeinsamen Prüfungsamtes zu richten, mit Kopie (bzw. cc) an Herrn Hoff im IEK. Keine zweite Wiederholung gibt es bei Bestandteilen der Orientierungsprüfung (also den ersten beiden Propädeutika im Hauptfach Europ. Kunstgeschichte, im Begleitfach dem ersten Propädeutikum) sowie bei der Bachelorarbeit und bei der mündlichen Abschlussprüfung.

  10. Welche Fremdsprachen muss ich können?

    Laut Prüfungsordnung müssen Sie im Bachelorstudium zwei moderne Fremdsprachen beherrschen. Der Sprachnachweis erfolgt mit der Orientierungsprüfung über das Abiturzeugnis oder andere Nachweise, die je Sprache mindestens drei Jahre erfolgreichen Schulunterricht bzw. zwei Semester Sprachkurs am Sprachlabor der Universität belegen.

    In der Auswahl der Sprachen sind Sie prinzipiell frei. Für das Studium der kunsthistorischen Fachliteratur sind jedoch Englischkenntnisse unerlässlich und Kenntnisse in Französisch und/oder Italienisch sehr zu empfehlen. Auch Spanisch oder Niederländisch können bei entsprechender Spezialisierung im Fach sehr nützlich sein.

    Lateinkenntnisse werden von Ihnen mit der Zulassung zum Masterstudium verlangt. Sie sollten also während des Bachelorstudiums bereits einen Lateinkurs absolvieren (mindestens ein Semester).

  11. Wie komme ich in Kontakt mit anderen Studierenden des Fachs?

    Unsere Fachschaft, der Zusammenschluss von aktiven Studierenden am Institut für Europäische Kunstgeschichte, freut sich immer über neue Mitglieder. Informationen und Kontakt über Facebook oder per Mail: fachschaft.iek@zegk.uni-heidelberg.de.

Master

  1. Welche Masterstudiengänge bietet das IEK an?

    Das IEK bietet den konsekutiven Master Europäische Kunstgeschichte (MEK) an. Weiterhin gibt es den Internationalen Master für Kunstgeschichte und Museologie (IMKM) als Kooperation mit der Ecole du Louvre in Paris sowie den Heidelberger Mittelalter-Master (HMM) in Kooperation mit den Fächern Germanistik, Geschichte und Romanistik der Universität Heidelberg sowie der Hochschule für Jüdische Studien.

  2. Wie bekomme ich einen Studienplatz?

    Für den Master Europäische Kunstgeschichte können Sie sich bis zum 31. März (für das Sommersemester) bzw. bis zum 30. September (für das Wintersemester) direkt beim Institut bewerben. Ausländische Interessenten bewerben sich bis zum  bis zum 15. Juni (zum Wintersemester) bzw. bis zum 15. November (zum Sommersemester) beim Akademischen Auslandsamt. Voraussetzung sind ein BA-Abschluss mit einem Fachanteil Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft von mindestens 50% bzw. 70 LP, eine Gesamtnote oder Note der BA-Arbeit von mindestens 2,3 sowie Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen und Lateinkenntnisse. Beachten Sie weiterhin die Hinweise und das Formular auf unserer Master-Seite! Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie vom Institut eine Zulassung und können sich damit innerhalb der Einschreibfristen bei der Studierendenadministration immatrikulieren.

    Für die Bewerbung zum IMKM und zum HMM beachten Sie die Hinweise auf den jeweiligen Studiengangs-Webseiten (s. oben).

  3. Was kann ich tun, wenn ich zur Bewerbungsfrist mein BA-Zeugnis noch nicht habe?

    Für deutsche Bewerber gilt: Wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen im BA absolviert sind, können Sie sich unter Beifügung einer entsprechenden vorläufigen Zeugnisses Ihres Prüfungsamtes zu den genannten Fristen bewerben. Sie erhalten dann eine Zulassung unter Vorbehalt und müssen bis Ende April (Sommersemester) bzw. Ende Oktober (Wintersemester) Ihr BA-Zeugnis bei der Studierendenadministration vorlegen.

    Ausländische Interessenten können sich mit dem Nachweis von fünf Studiensemestern fristgerecht beim Akademischen Auslandsamt bewerben und ihr Abschlusszeugnis ebenfalls nachreichen (Genaueres vgl. nächste Antwort).

  4. Gibt es noch etwas, was ich als Studienbewerber aus dem Ausland beachten muss?

    Zahlreiche Hinweise für ausländische Studienbewerber enthält die FAQ-Sammlung (dt. | eng.) des Akademischen Auslandsamtes. Auch deutsche Interessenten finden hier einige Grundsatzfragen des Masterstudiums (was bedeutet „konsekutiv“? usw.) erklärt.

  5. Wie wähle ich ein Begleitfach?

    Der Master Europäische Kunstgeschichte wird mit einem Begleitfach studiert, in dem 20 LP absolviert werden müssen. Sie können jedes Begleitfach aus dem Angebot von Masterstudiengängen der Universität Heidelberg wählen, müssen aber die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die Sie auf den Informationsseiten des jeweiligen Fachs erfahren. Mit der Zulassung zum Hauptfach erhalten Sie ein Formular, auf dem Sie die Zustimmung des Haupt- und des Begleitfachs zu Ihrer Fächerkombination durch Unterschrift der Fachstudienberater dokumentieren und das Sie bei der Einschreibung in der Studierendenadministration vorlegen müssen.

  6. Wo kann ich die Prüfungsordnung usw. nachlesen?

    Die Prüfungsordnung, das Modulhandbuch und weitere Dokumente finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Studium & Lehre“ im Download-Bereich.

  7. Wie informiere ich mich über die Lehrveranstaltungen am IEK in Heidelberg?

    Alle Lehrveranstaltungen sind online im LSF-Informationssystem der Universität Heidelberg verzeichnet. Starten Sie mit http://lsf.uni-heidelberg.de, achten Sie darauf, dass rechts oben das richtige Semester ausgewählt ist, und gehen Sie auf Veranstaltungen > Vorlesungsverzeichnis > Philosophische Fakultät > Kunstgeschichte/Europäische Kunstgeschichte.

    Zusätzlichen Informationen wie Themenpläne usw. finden Sie kurz vor Vorlesungsbeginn auf der Lernplattform „moodle“ unter http://elearning2.uni-heidelberg.de. Hier müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Uni-ID einloggen, dann finden Sie unsere Kurse unter Philosophische Fakultät > Kunstgeschichte/Europäische Kunstgeschichte. Für manche Kurse benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim Dozenten erfragen können.

  8. Wie bekomme ich einen Platz in der Lehrveranstaltung?

    Für Vorlesungen brauchen Sie sich nicht vorher anzumelden: Kommen Sie einfach zum ersten Termin und beachten Sie die dort gegebenen Hinweise zur Prüfungsanmeldung. Für Seminare und Übungen sollten Sie sich möglichst vorher einen Platz sichern. Dabei gehen die DozentInnen unterschiedlich vor, siehe die Hinweise zur jeweiligen Lehrveranstaltung im LSF-online-Vorlesungsverzeichnis (s. oben).

  9. Gibt es Pflichtveranstaltungen für Masterstudierende?

    Masterstudierende müssen das Seminar Methoden und Geschichte der Kunstgeschichte absolvieren (wird derzeit im Wintersemester angeboten) sowie ein Kolloquium, in der Regel beim Betreuer der Masterarbeit. Bei den Oberseminaren und Vorlesungen können Sie frei aus dem Angebot des IEK wählen.

  10. Wie oft darf ich in Lehrveranstaltungen fehlen?

    „Regelmäßige und aktive Teilnahme“ gehört laut Modulhandbuch bei allen Lehrveranstaltungen zu den Leistungen, die für ein erfolgreiches Bestehen notwendig sind. Am IEK bedeutet dies, dass bis zu vier Unterrichtsstunden (je 45 Min., in der Regel also zwei Termine) Fehlzeit toleriert werden. Dabei spielt der Grund keine Rolle, Atteste müssen für diese Fehlzeiten also nicht eingereicht werden. (Wichtig ist ein Attest jedoch, wenn darüber hinaus gehende Prüfungsleistungen wie etwa ein Referat nicht zum Termin erbracht werden können!)

  11. Gibt es Besonderheiten für schriftliche Hausarbeiten am Heidelberger IEK?

    Hinweise zu den Formalia finden Sie in den Leitfäden zum wissenschaftlichen Arbeiten. Alle Seminar- und Abschlussarbeiten werden am IEK routinemäßig elektronisch auf Plagiate überprüft – dazu schicken Sie parallel zur Abgabe der Papierfassung die Datei als Mailanhang an die Prüferadresse des Dozenten bzw. der beiden Gutachter (s. die Hinweise unter http://www.iek.uni-hd.de/studium/arbeiten/plagiat_urkund.html).

    Ein Hinweis noch: Wir schreiben in der Fußnote zu Paraphrasen nicht jedes Mal „Vgl.“ an den Anfang, wie anderenorts teilweise üblich – dieses „vgl.“ ist ein spezifisches Textsignal, das den Leser auf eine abweichende Position in der nachgewiesenen Literatur hinweist.

  12. Wie viele Exkursionen muss ich absolvieren? Wie verteilen sich die Leistungspunkte dabei?

    Sie müssen acht Exkursionstage absolvieren, davon mindestens vier Tage zusammenhängend. Große Exkursionen (4-8 Tage) sind immer benotet, bei den Tagesexkursionen muss nur eine benotet sein. Es ergeben sich für die im Modul geforderten 10 Leistungspunkte also folgende Kombinationsmöglichkeiten:

    • eine achttägige Exkursion (10 LP)
    • zwei viertägige Exkursion (5 LP + 5 LP)
    • eine viertägige Exkursion (5 LP)
      + 1 Tagesexkursion mit Note (2 LP)
      + 3 Tagesexkursionen ohne Note (3 x 1 LP).

    Für eine benotete Exkursion müssen Sie ein Exkursionsreferat vor Ort halten. Bei unbenoteten Tagesexkursionen erhalten die Teilnehmer in der Regel auch eine kleinere Aufgabe zur Vorbereitung.

    Exkursionen werden im LSF-Vorlesungsverzeichnis angekündigt, manchmal aber aufgrund aktueller Ausstellungen usw. relativ kurzfristig. Schauen Sie also dort regelmäßig nach.

  13. Kann ich Lehrveranstaltungen für Bachelorstudierende besuchen?

    Sie können im Ergänzungsmodul auch Übungen (4 LP) oder Mittelseminare (5 LP, nur Referat) einbringen, die in der Regel auch für Masterstudierende freigegeben sind (s. Modulkürzel beim Veranstaltungseintrag im LSF-Vorlesungsverzeichnis). Reine Proseminare sind Studienanfängern im Bachelor vorbehalten. Tutorien aus dem Bachelor-Bereich können für Masterstudierende nicht angerechnet werden. Eine Teilnahme (ohne Leistungspunkte!) ist mit Einverständnis des Kursleiters im Einzelfall möglich.

  14. Kann ich Lehrveranstaltungen aus anderen Fächern, Sprachkurse oder Praktika anrechnen lassen?

    Im Ergänzungsmodul können auch Lehrveranstaltungen aus anderen Fächern angerechnet werden, einschließlich von Sprachkursen am Zentralen Sprachlabor der Universität. Die Anzahl von Leistungspunkten richtet sich dabei nach den Gepflogenheiten des Fachs, in dem die Leistung erbracht wird. Denken Sie daran, dass mindestens eine Studienleistung im Ergänzungsmodul benotet sein muss!

    Auch ein Praktikum kann im Ergänzungsmodul angerechnet werden, wenn es mindestens 4 Wochen gedauert hat. Neben der Praktikumsbestätigung gehört zur Anrechnung ein Praktikumsbericht von ca. 3-5 Seiten, den Sie bei Herrn Hoff einreichen können. Sie erhalten dann insgesamt 5 LP für das Praktikum.

    Für Leistungen aus anderen Fächern im Ergänzungsmodul gibt es ein Formular, das Sie hier herunterladen können. Nach der Bestätigung der Studienleistung durch das andere Fach geben Sie das Formular zur Anerkennung und Eintragung in HIS-POS/LSF bei Herrn Hoff ab.

  15. Was muss ich tun, wenn ich alle Lehrveranstaltungen absolviert habe?

    Nachdem Sie die letzte studienbegleitende Prüfungsleistung im Haupt- und Begleitfach erfolgreich absolviert haben, müssen Sie innerhalb von zwölf Wochen (vor Oktober 2015: vier Wochen) den Antrag auf Zulassung zur Masterabschlussprüfung stellen. Bei Nichteinhalten dieser Frist gilt die Masterarbeit als nicht bestanden (es sei denn, Sie haben die Fristüberschreitung nicht zu vertreten)!

    Für den Antrag gibt es ein Formularpaket des Gemeinsamen Prüfungsamtes, das Sie mit allen erforderlichen Unterschriften und dort genannten Anlagen beim Gemeinsamen Prüfungsamt (Voßstr. 2 – im selben Gebäude wie der Eingang zur Sammlung Prinzhorn) abgeben müssen.

    Die Bestätigung, dass Sie alle Studienleistungen im Fach Kunstgeschichte absolviert haben, erhalten Sie zuvor im IEK bei Herrn Hoff.

  16. Kann ich die Masterarbeit anmelden, wenn ich noch nicht alle Leistungspunkte erbracht habe?

    Ab Juli 2014 können bis zu 11 LP im Hauptfach bzw. 9 LP im Begleitfach zur Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsamt nachgereicht werden. Sollte es sich dabei um schriftlichen Hausarbeiten handeln, müssen diese aber bereits abgegeben sein und der Dozent muss Herrn Hoff in einer kurzen Mail mitteilen, dass die Arbeit angenommen ist (also keine gravierenden formalen oder inhaltlichen Mängel aufweist).

  17. Wie läuft das Prüfungsverfahren ab?

    Für den Master gibt es am Ende keine mündliche Prüfung, Sie müssen „nur“ die Masterarbeit schreiben (Bearbeitungszeit 5 Monate, Umfang ca. 60 Seiten) und daneben regelmäßig ein Kolloquium besuchen, in dem Sie den Stand Ihrer Arbeit mindestens einmal vorstellen.

  18. Was passiert, wenn ich die Masterarbeit nicht bestehe?

    Die Masterarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Sie müssen dann auch das Kolloquium erneut für ein Semester besuchen und dort noch einmal das (neue) Thema vorstellen.

Praktika

  1. Ich habe ein Praktikum in Aussicht. Die Praktikumsstelle bittet um eine Bestätigung von Institut für Europäischen Kunstgeschichte, dass ein Praktikum im Rahmen des Studiums empfohlen und ab einer Dauer von vier Wochen anrechenbar ist. Können Sie mir diesbezüglich weiterhelfen?

    Bitten Sie einen der Studienberater des IEKs, Ihnen eine derartige Bescheinigung auszufüllen. Wenn Sie per Email anfragen, senden Sie Ansprechpartner und Institution der Praktikumsstelle mit. Die Bescheinigung wird dann auf Ihrem Namen in der IB hinterlegt.

Übergreifende Kompetenzen (ÜK2)

  1. Welche Veranstaltungen können im Modul ÜK2 angerechnet werden? Was muss ich zu ÜK2 beachten?

    • Alle Lehrveranstaltungen (=LV), die im gemeinsamen Pool der Philosophischen, Theologischen und Neuphilologischen Fakultät auch als ÜK verzeichnet sind, können OHNE Rücksprache belegt werden. Bitte lesen Sie dazu auch die Hinweise auf unserer ÜK2-Seite
    • Lehr-Veranstaltungen, die hier nicht verzeichnet sind, können nach Rücksprache mit den jeweiligen Dozenten und dem ÜK-Beauftragten belegt werden, bitte senden Sie dem ÜK-Beauftragten (Herr Frese) immer einen LSF-Link zu der gewünschten Veranstaltung.
    • Bitte immer! ausgefülltes ÜK2-Formular mitbringen. Wenn die erforderlichen LP (ÜK2: BEK75=14LP nach alter PO bzw. 11LP nach PO2020 ; BEK50=10LP) erreicht sind, d.h. bitte kommen Sie nicht wegen jeder Anrechnung extra, dasselbe gilt für das VK-Formular (VK: BEK75=10LP insgesamt erforderlich nach alter PO, nach PO2020: 7LP).
    • Nach der Anrechnung gehen Sie mit den vom ÜK-Beauftragten (Herr Frese) unterschriebenen ÜK2- und VK-Formularen zu Frau Schick ins Studierendensekretariat (Öffnungszeiten beachten) und lassen sich die Formulare Siegel-stempeln. Danach werfen Sie die gesiegelten Formulare Frau Ziegler ins Postfach, sie trägt die Scheine ins LSF ein und hinterlegt die Formulare anschließend für Sie im Studierendensekretariat (normalerweise nach 3 Werktagen).
    • Bitte bringen Sie alle ÜK2 Scheine in der Reihenfolge vorsortiert mit, in der Sie sie auf dem ÜK-Formular selbstständig inklusive aller Daten eingetragen haben.
  2. Wieviele LPs bekomme ich bei der erfolgreichen Teilnahme an einer Vorlesung inkl. Klausur?

    Mit Prüfungsleistung 3LP, erfolgreiche Teilnahme 2LP.

  3. In welchen Veranstaltungen in ÜK2 muss eine Prüfung abgelegt werden?

    In den ÜK-Veranstaltungen wird in der Regel kein benoteter Leistungsnachweis erbracht. Sollte es eine Note geben, fließt diese nicht in die Studienfachnote mit ein. Wichtig ist für dieses Modul jedoch immer, dass eine Studienleistung erbracht wird. Das heißt, dass eventuell erbrachte Noten nicht weggelassen werden können, sondern im Zeugnis aufgeführt werden, jedoch nicht in die Gesamtnote einfließen.

  4. Kann ich eine kunsthistorische Veranstaltung in ÜK2 anrechnen lassen?

    Nein, außer sie wurde an einer ausländischen Universität besucht, es handelt sich dem Wortlaut nach um „Übergreifende Kompetenzen“, kunstgeschichtliche Seminare zählen folglich zu „fachlichen Kompetenzen“. Ausnahmen sind kunsthistorische Übungen, die zum Zeitpunkt ihrer Belegung noch als ÜK2 besuchbar waren (das sieht man an den Modulkürzeln im Vorlesungsverzeichnis). Falls die Veranstaltung schon länger als 5 Semester zurückliegt, kann der ÜK-Beauftragte (Herr Frese, bitte per E-Mail anfragen inkl. Jahr, Titel und Dozentenname) in seiner Vorlesungsverzeichnissammlung nachschauen. Was damals als ÜK2 anrechnenbar war, bleibt das auch.

  5. Gibt es bestimmte Vorgaben, wie der ÜK2-Praktikumsbericht aussehen muss (wie viele Seiten & in Form von Tagesberichten oder zusammenfassend geschrieben)? Den Schein stellt dann wahrscheinlich die Institution aus, wo ich Praktikum gemacht habe, oder?

    • Berichte bitte digital an die URKUND-Adresse des ÜK-Beauftragten (Herr Frese) senden, ohne Bericht gibt es keine Punkte.
    • Benennen Sie den Bericht bitte "Nachname-Praktikumsstelle-Jahr des Praktikums.pdf"
    • 3-5 Seiten Fließ-Text genügen für den Praktikumsbericht, der ÜK-Beauftragte prüft das und zeichnet das auf Ihrem ÜK2-Formular ab, auf dem Sie die Daten zum Praktikum bitte bereits eingetragen haben. Unter 3 Seiten werden nicht angerechnet.
    • Eine Bestätigung der Institution, wo und vor allem wie lange Sie das Praktikum gemacht haben, sollten Sie bei dieser Gelegenheit zudem vorlegen oder als Kopie mitsenden.
    • Der Praktikumsbericht soll darstellen, was Sie im Praktikum getan haben und reflektieren, was Sie dabei für Ihren Berufsweg gelernt haben. Er kann auch allgemein Ihre Tätigkeiten und Erfahrungen, eben die Übergreifenden Kompetenzen, die Sie erworben enthalten. Die täglichen Abläufe können Sie protokollieren, dies ist jedoch nicht Pflicht.
    • Praktikum: Anrechnung erst ab mindestens 4 Wochen = 5 LP, d.h. wenn das Praktikum länger dauerte, bekommen Sie auch 5 LP.
    • Es können auch mehrere Praktika auf diese Weise angerechnet werden.
    • Das Praktikum kann auch länger zurückliegen, etwa auch vor dem Studium schon geleistet worden sein.
    • Wären Sie bereit, diesen Praktikumsbericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit nachfolgende Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren und Ihr Bericht nicht nur für das ÜK2-Modul verfasst wurde?

      Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihren Bericht digital per Email als PDF oder Word Dokument zukommen lassen würden.

      Falls Sie dies wollen, können Sie den Bericht auch anonymisiert abgeben, indem Sie in der von Ihnen für die Uni Heidelberg autorisierten Version schlicht Ihren Namen und den genauen Zeitraum im Bericht tilgen.

      Mit dem digitalen Zusenden Ihres Berichts geben Sie uns Ihr Einverständnis, dass der Bericht auf der IEK-Webseite unter der Rubrik Netzwerk Kunst und Kultur Kunstgeschichtsstudierenden unseres Instituts zugänglich sein wird, um diesen interessante Praktika zu empfehlen oder vor langweiligen oder unerquicklichen Erfahrungen zu bewahren. Auch dienen Ihre Bericht dann dem Netzwerk Kunst und Kultur als Infomaterial, um Studierende noch kompetenter hinsichtlich möglicher Praktikumsstellen zu beraten.

  6. Wenn das Nebenfach englische Literaturwissenschaft ist, können andere Veranstaltungen aus der Anglistik als ÜK oder VK angerechnet werden, wenn sie nicht unter Literaturwissenschaft fallen (z.B. Sprachwissenschaft)?

    Ja, aber es darf kein Schein zweimal angerechnet werden. Für VK muss ein expliziter visueller Bezug vorliegen.

  7. Wo kann ich nachschauen, wieviele Punkte ich für welchen Kurs bekomme (z.B. Sprachkurse)?

    Sprachkurse können bis zum Umfang von insgesamt 10 LP anerkannt werden (je 3 LP ohne Prüfungsleistung, 4 LP mit, jedoch insgesamt nur 10LP).

    Nicht anrechenbar sind etwa Deutschkurse, da sie Studiumsvoraussetzung sind. Nicht anrechenbar sind Sprachkurse, die Sie auch für Ihre Orientierungsprüfung benötigen, da kein Schein doppelt angerechnet werden kann.

    Auch Exkursionen in anderen Fächern können angerechnet werden.

    Detaillierte Auflistungen über was wie bepunktet wird, finden Sie unter den Rahmenrichtlinien zu ÜK2.

  8. Ich habe nach dem Abitur eine Ausbildung oder ein fachverwandtes Studium gemacht. Danach habe ich länger in diesem Beruf gearbeitet, bevor ich an die Uni kam. Nun wüsste ich gern, wie ich mir diese Zeit anrechnen lassen kann.

    Für Ihren Fall greifen die Rahmenrichtlinien zu ÜK2 mit dem Unterpunkt Projektarbeit. Ich kann Ihnen bis zu 10LP im Modul ÜK2 anrechnen, dazu brauche ich einen Nachweis, wie lange Sie wo Ihre fachverwandte Ausbildung/Ihr vorheriges Studium gemacht haben. Tragen Sie das ins ÜK-Formular ein und kommen Sie in meine Sprechstunde.

Visuelle Kompetenzen (VK)

  1. Was muss ich zu VK beachten?   Welche Lehrveranstaltungen können im Modul VK angerechnet werden?

     
    • Alle Veranstaltungen bitte jeweils in ein extra VK-Formular eintragen. Bitte lesen Sie auch die Hinweise auf unserer VK-Seite
    • In VK können Sie ohne Genehmigung Lehrveranst. der Ostasiatischen Kunstgeschichte, der Klassischen Archäologie, der Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte, der Ur- und Frühgeschichte, der Jüdischen Kunst, des Wissenschaftlichen Rechnens und der Humangeographie anrechnen lassen.
    • Lehrveranst. aus anderen als den genannten Fächern müssen vorher genehmigt werden (Fachstudienberater / Herr Frese), bitte senden Sie dem VK-Beauftragten (Herr Frese) immer einen LSF-Link zu der gewünschten Veranstaltung.
    • Für Letztere muss immer ein eindeutiger visueller Bezug vorliegen, um genehmigt zu werden. Lehrveranstaltungen, die in erster Linie Text-Quellen bearbeiten, haben keinen eindeutigen visuellen Bezug, außer Sie können glaubhaft nachweisen, dass Ihre Prüfungsleistung (Referat, Hausarbeit, Prüfung) sich in erster Linie mit Objekten/Bildern beschäftigt hat.
    • Dies gilt auch für Exkursionen.
  2. Da die Kurse nur mit Note zu absolvieren waren habe ich zwei benotete Scheine in den VKs. Welche wird dann gewertet? Darf ich mir eine aussuchen?

    "Mindestens eine" Studienleistung muss benotet sein, d.h. mehrere können benotet sein. Laut Beschluss der IEK-Geschäftsführung vom 21.5.2014 ist es nicht zulässig, in VK nur eine Note auszuwählen und bei den übrigen die Note wegzulassen. In VK zählen (im Gegensatz zu ÜK2) einmal angerechnete Noten zur Gesamtnote.

  3. Wieviele LPs bekomme ich bei der erfolgreichen Teilnahme an einer Vorlesung inkl. Klausur?

    Mit Prüfungsleistung 3LP, erfolgreiche Teilnahme 2LP.

  4. Was versteht man unter einer Prüfungsleistung? Auch eine Vorlesung ohne Klausur?

    Prüfungsleistungen sind mündliche oder schriftliche Prüfungsleistungen, die studienbegleitend sein können (§ 9,1). Also zumeist schriftliche Ausarbeitungen wie Hausarbeiten. Eine Vorlesung ohne Klausur ist eine Studienleistung.

  5. In welchen Veranstaltungen in VK muss eine Prüfung abgelegt werden?

    In mindestens einer VK-Veranstaltung muss ein benoteter Leistungsnachweis erworben werden. Was für eine Prüfungsleistung dafür erbracht werden muss, legt das entsprechende Fach fest.

  6. Ich studiere im BEK 75% und habe dieses Semester eine Vorlesung im Fach klassische Archäologie belegt, um mir den Schein im Modul 'Visuelle Kompetenzen' anrechnen zu lassen. Muss ich die abschließende Klausur mitschreiben, oder reicht die bloße regelmäßige Teilnahme als erbrachte Prüfungsleistung aus (da man in diesem Modul ja nur einen Schein benoten lassen muss)?

    Regelmäßige Teilnahme ist eine Studienleitung, jedoch noch keine erbrachte Prüfungsleistung. Dies kann neben einer Klausur etwa ein Referat, Protokoll oder Essay sein. Sie können den Dozenten auch fragen, ob er eine kleine mündliche Prüfung mit Ihnen macht. Ansonsten schreiben Sie die Klausur regulär mit (mit Note). Falls Sie schon einen anderen benoteten Schein haben, werden für die VK-Anrechnung beide Noten addiert und geteilt.

  7. Ich belege zwei Veranstaltungen in Archäologie und eine in ostasiatische Kunstgeschichte für Visuelle Kompetenzen. Ich wollte mich diesbezüglich erkundigen, ob ich Scheine der jeweiligen Institute oder welche von europäischer Kunstgeschichte benutzen soll.

  8. Ich habe alle Scheine für die Visuellen Kompetenzen beisammen. Leider habe ich es versäumt bei allen die Scheinvordrucke der Europäischen Kunstgeschichte zu verwenden, da die Dozenten am Semesterende ihre eigenen Scheine verteilt haben. Ist es nötig noch einmal die Dozenten aufzusuchen um den anderen Schein ausfüllen zu lassen?

    Nein. Bitte drucken Sie das VK-Formular so oft aus wie Sie VK-Scheine an anderen Instituten belegten. Tragen Sie alle Infos nochmal in unsere VK-Formulare (je eins pro Veranstaltung) ein. Der VK-Beauftragte (Herr Frese) heftet es unterschrieben mit Siegel an den Originalschein, wenn die Scheine angerechnet werden. Bringen Sie für VK je ein ausgefülltes VK-Formular pro Veranstaltung mit. Falls Dozenten auf anderen, externen Formularen unterschrieben haben, bringen Sie dennoch pro Veranstaltung ein VK-Formular mit, wo Sie selbstständig die Daten aus den externen Scheinen in die VK-Vordrucke übertragen. Ich hefte die externen Scheine dann an die VK-Formulare und unterschreibe sie.
  9. Können Veranstaltungen aus dem Nebenfach, das unter den Bereich VK fällt, im Modul VK anrechnen lassen?

    Ja, aber es darf kein Schein zweimal angerechnet werden.

  10. Sind Veranstaltungen des Moduls VK auch im Ausland (Erasmus) belegbar?

    Der Großteil der Erasmus-Leistungen wird in Eg und ÜK erbracht, vereinzelt werden Hausarbeiten in Vt gewünscht, das geht aber nur bei individueller Absprache (Beratung Herr Eckel) Das für alle zu öffnen, ist nicht erwünscht, denn 1. sollen Sie ja in Heidelberg den Betreuer der BA-Arbeit kennenlernen, 2. kann man nur selten im Ausland Hausarbeiten nach unserem Schema anfertigen (in Gent, Bern und Lyon ist das etwa möglich).

  11. Gelten als Zusatzleistungen nur Veranstaltungen aus Fächern, in denen man eingeschrieben ist oder auch solche aus dem Bereich VK und ÜK2? Bei wem können sie angerechnet werden?

    So lange die Transcripts noch „von Hand“ ausgestellt wurden, konnten wir einfach unten in der Tabelle Zeilen einfügen, in die die „zusätzlichen Leistungen“ aller Art eingetragen wurden. Mit der Umstellung auf HIS-POS/LSF-Transcripts ist dies so leider nicht mehr möglich. Sie können aber jeweils bis zu 6 Leistungen in den Modulen Eg, ÜK2 und VK anrechnen lassen, die geforderte Punktzahl kann dabei problemlos überschritten werden.

  12. Wie kommen die Daten vom Papierformular in mein digitales Transcript?

    Nach der Anrechnung gehen Sie mit den von Herrn Frese unterschriebenen ÜK2- und VK-Formularen ins Studierendensekretariat und lassen sich die Formulare Siegel-Stempeln. Danach werfen Sie die gesiegelten Formulare Frau Ziegler ins Postfach, sie trägt die Scheine ins LSF und Ihr digitales Transcript ein und hinterlegt die Formulare anschließend für Sie wieder im Studierendensekretariat.

BAföG

  1. Welche Leistungen muss ich bis Ende des 4. Fachsemesters erbracht haben, um BAföG-berechtigt zu bleiben?

    Die vom BAföG-Amt geforderten üblichen Leistungen, die Sie bis Ende des 4. Fachsemesters erbracht haben sollten, sind im Fach Europäische Kunstgeschichte wie folgt festgelegt:

    • im Hauptfach Kunstgeschichte (BEK 75%): Leistungen im Umfang von 60 LP, wobei das Basismodul abgeschlossen sein muss.
    • im 2. Hauptfach Kunstgeschichte (BEK 50%): Leistungen im Umfang von 40 LP, wobei das Basismodul abgeschlossen sein muss.
    • im Begleitfach Kunstgeschichte (BEK 25%): Leistungen im Umfang von 21 LP, wobei das Basismodul abgeschlossen sein muss.
    • im Lehramtserweiterungsfach Kunstwissenschaft: Leistungen im Umfang von 40 LP, wobei das Basismodul abgeschlossen sein muss.
  2. Wer stellt mir die Leistungsbescheinigung für das BAföG-Amt aus?

    Gehen Sie mit dem entsprechenden Formular (das Sie vom BAföG-Amt erhalten) in die Sprechstunde von Herrn Hoff, die den Stand Ihres Studiums nach dem vierten Fachsemester (nur Kunstgeschichte!) bescheinigen wird. Bringen Sie bitte den Ausdruck Ihres aktuellen LSF-Notenspiegels und die bereits erhaltenen Scheine mit.

Sonstige Fragen

  1. Was muss ich als Studentin im Falle einer Schwangerschaft beachten?

    Sie sollen eine/n Fachstudienberater/in darüber informieren. Verwenden Sie für diese Mitteilung bitte das Formular unter https://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/formalia/mutterschutz_studentinnen.html und beachten Sie die dort gegebenen Hinweise der Universität.

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Letzte Änderung: 26.07.2023
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