Das European Credit Transfer System (ECTS)

  • Was bedeutet ECTS?
    Das European Credit Transfer System (ECTS)
    ist von der Kommission der Europäischen Union entwickelt worden, um Verfahrensweisen zur Anerkennung akademischer Studienleistungen
    zu entwickeln, die im Ausland erbracht wurden. Es stellt eine Methode zur Verfügung, mit deren
    Hilfe Studienleistungen bewertet, verglichen und von einer Universität zu einer anderen übertragen werden können.
  • Wie funktioniert ECTS?
    ECTS beruht auf dem Prinzip des gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens zwischen den teilnehmenden Hochschulen. Seine Grundsätze sind: Informationen (über das Lehrangebot), Vereinbarungen (bekräftigt durch das Studienabkommen zwischen der Heimat- und der jeweiligen Gasthochschule) und Transfer von Anrechnungspunkten (zur Beurteilung studentischer Arbeitsleistung). Jedes an ECTS teilnehmende Institut beschreibt nicht nur Art und Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen, sondern ordnet ihnen auch ECTS -Anrechnungspunkte (Credits) zu.
    ECTS wurde seit 1989 im Rahmen eines Pilotprojektes in den Fächern Betriebswirtschaft, Chemie, Geschichte, Maschinenbau und Medizin getestet. Insgesamt nahmen über 145 europäische Hochschulen an diesem Projekt teil, die Universität Heidelberg war mit der Fakultät Chemie vertreten. Seit 1995 wird das ECTS-Programm von immer mehr Fakultäten und Instituten übernommen. In Heidelberg bieten zur Zeit folgende Fächer ECTS an: Kunstgeschichte, Chemie, Anglistik, Germanistik, Deutsch als Fremdsprachenphilologie, Jura, Physik, Politische Wissenschaften, Romanistik, Slawistik sowie Übersetzen und Dolmetschen.
  • ECTS-Anrechnungspunkte (Credits)
    ECTS-Anrechnungspunkte sind der numerische Wert, der einzelnen Lehrveranstaltungen zugeordnet wird, um studentische Leistungen zu bewerten. Sie spiegeln den Arbeitsaufwand für jeweils eine Lehrveranstaltung wider und beziehen sich sowohl auf die Teilnahme an Seminaren, Vorlesungen und Übungen als auch auf das zum Scheinerwerb notwendige Selbststudium.
    Im ECTS-Programm werden 60 Anrechnungspunkte für ein akademisches Jahr vergeben, für ein Semester 30 und entsprechend für ein Trimester 20. Wichtig ist, daß für ECTS-Zwecke keine Spezialkurse eingerichtet werden, sondern daß es sich um Veranstaltungen handelt, die zum ordentlichen Lehrangebot der teilnehmenden Hochschulen gehören und die von den einheimischen Studierenden absolviert werden. Es obliegt den teilnehmenden Universitäten, den einzelnen Lehrveranstaltungen Anrechnungspunkte zuzuordnen. Praktika und Wahlpflichtveranstaltungen, die integraler Bestandteil des Studienprogramms sind, werden ebenfalls mit Anrechnungspunkten versehen. Für Praktika und Kurse, die nicht integraler Bestandteil des Studienprogramms sind, werden auch keine Anrechnungspunkte vergeben. Sie können jedoch in der Datenabschrift (transcript of records) verzeichnet werden.
    Anrechnungspunkte werden nur dann vergeben, wenn die jeweilige Lehrveranstaltung vollständig absolviert wurde und alle erforderlichen Studienleistungen erfolgreich erbracht worden sind.
ECTS-Studierende
ECTS-Studierende werden an jeder der ECTS-Partneruniversitäten volle Anerkennung für ihre erfolgreich absolvierten Studien erhalten, und sie können ihre Studienleistungen auf alle am ECTS-Netzwerk teilnehmenden Hochschulen übertragen, sofern entsprechende Vereinbarungen über das Studienprogramm zwischen den Studierenden und den beteiligten Hochschulen bestehen. Die Mehrheit der ECTS-Studierenden werden eine begrenzte Zeit im Rahmen von ECTS an einer einzigen Gastuniversität studieren und dann an ihre Heimatuniversität zurückkehren. Einige werden sich jedoch dazu entschließen, an der Gastuniversität zu bleiben, um dort einen Studienabschluß zu erwerben. Andere wiederum werden ihr Studium an einer dritten Universität fortsetzen. Um einen Hochschulabschluß zu erwerben, müssen in allen drei Fällen die rechtlichen und studientechnischen Anforderungen jener Universität erfüllt werden, an welcher das Studium abgeschlossen wird.
Vor dem Studienaufenthalt an der Gastuniversität stellt der Studierende gemeinsam mit seinem ECTS-Fachbereichskoordinator der Heimathochschule ein Studienprogramm (learning agreement) zusammen, das vom ECTS-Koordinator der Gasthochschule gegengezeichnet werden muß. Wenn der Studierende das Studienprogramm, das zwischen Gast- und Heimathochschule vereinbart wurde, erfolgreich absolviert hat und an seine Heimathochschule zurückkehrt, findet mit Hilfe der Datenabschrift der Transfer von Anrechnungspunkten statt. Der Studierende wird dann sein Studium an der Heimathochschule ohne Zeitverlust fortsetzen können.
Die Auswahl der ERASMUS/ECTS-Studierenden obliegt jeder Institution selbst. Studierende, die einen Zuschuß von der Europäischen Union erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Die Studierenden müssen die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedes, eines EFTA-Landes oder eines assoziierten Staates wie Polen, Ungarn, Rumänien, der Tschechischen Republik, Slovenien, Zypern oder der Baltischen Staaten besitzen (oder offiziell von einem EU-Staat, EFTA-Land oder assoziierten Staat als Flüchtling, staatenlose Person oder als dauerhaft aufenthaltsberechtigt anerkannt sein). Was die EFTA-Länder betrifft, so kommen nur Studierende in Betracht, die im Rahmen des ERASMUS-Programms aus dem jeweiligen EFTA-Land in einen EU-Staat gehen. Studierende mit der Staatsangehörigkeit von EFTA-Ländern, die an ECTS-Universiäten anderer EFTA-Staaten oder EU-Ländern eingeschrieben sind, können nur an ECTS teilnehmen, wenn sie dort das Recht zum dauernden Aufenthalt besitzen.
  • Die Studierenden müssen keine Studiengebühren an der Gastuniversität bezahlen; es kann aber sein, daß sie für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes die Gebühren an ihrer Heimathochschule weiterbezahlen müssen.
  • Nationale Stipendien oder Darlehen dürfen nicht unterbrochen oder gekürzt werden, wenn der Betreffende in einem EU-Mitgliedsland weiterstudiert und ein ERASMUS/ECTS-Stipendium erhält.
  • Die im Ausland verbrachte Studienzeit ist in der Regel für eine Dauer von drei Monaten bis maximal ein Jahr vorgesehen.
  • Studierende im ersten Studienjahr können kein ERASMUS/ECTS-Stipendium erhalten.
Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 01.07.2009
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