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Plagiatskontrolle

Plagiatskontrolle

In einem Referat und in einer schriftlichen Arbeit verwendete Quellen und wissenschaftliche Darstellungen, überhaupt alle geistigen Schöpfungen, Ideen und Theorien anderer Personen müssen kenntlich gemacht werden. Dabei sind die fachüblichen Zitierweisen einzuhalten. Diese Pflicht entfällt in der Regel für so genanntes „Handbuchwissen“, d.h. Grundlagenwissen, dessen allgemeine Kenntnis im Fach vorausgesetzt werden kann.

Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen unter Angabe von Autor, Werk und Belegstelle zitiert werden. Folgende Handlungen stellen ein Plagiat im weiteren Sinne dar:

Die Verfasserin bzw. der Verfasser

  • reicht ein Werk, das ganz oder teilweise von einer anderen Person auf Auftrag erstellt wurde, unter ihrem bzw. seinem Namen ein.
  • reicht ein fremdes Werk in Gänze oder auszugsweise unter ihrem bzw. seinem  Namen ein.
  • reicht ein und dieselbe Arbeit oder Teile davon zu  verschiedenen Prüfungs- oder Seminaranlässen ein.
  • übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und gibt sie ohne Herkunftsangabe als eigene aus.
  • übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, ohne dies kenntlich zu machen. Dazu gehört auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
  • übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne dies kenntlich zu machen.
  • übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasiert sie allenfalls und zitiert die entsprechende Quelle zwar, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile.

Ein Plagiat ist ein Disziplinarverstoß und wird umgehend dem Direktorium des Instituts für Europäische Kunstgeschichte und gegebenenfalls weiteren zuständigen Personen und Institutionen gemeldet.

Leistungsnachweise können aufgrund eines Plagiats als „nicht bestanden“ im Sinne der einschlägigen Prüfungsordnungen gekennzeichnet werden. Weitere Maßnahmen richten sich nach dem Verschulden, den Beweggründen und dem bisherigen Verhalten der betreffenden Person sowie nach Umfang und Wichtigkeit der gefährdeten oder verletzten Interessen der Universität Heidelberg.

Jede Arbeit am IEK eingereichte, prüfungsrelevante Arbeit wird durch das System URKUND einer internetbasierten Plagiatskontrolle unterzogen.

Dafür muss die Hausarbeit einmal auf Papier für den Dozenten und einmal elektronisch für die Plagiatsprüfung bei URKUND eingereicht werden. Bilder gehören in einen getrennten Abbildungsteil, der bei der elektronischen Abgabe weggelassen wird. Im Text müssen beide Fassungen identisch sein. Zusätzlich fügen Sie der Papierfassung die unterschriebene „Erklärung zur Hausarbeit“ an.

Seitenbearbeiter: Webadministrator
Letzte Änderung: 01.10.2015
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